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   BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70   

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https://dejure.org/1970,2341
BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70 (https://dejure.org/1970,2341)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1970 - VII B 69.70 (https://dejure.org/1970,2341)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1970 - VII B 69.70 (https://dejure.org/1970,2341)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern für einen Linienverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.03.1969 - VII B 34.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70
    Wird von allen Bewerbern eine gleich gute Bedienung geboten - wie das nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist -, so liegt es, wie der Senat in den Beschlüssen vom 12. März 1969 und vom 14. März 1969 - BVerwG VII B 33.67 und BVerwG VII B 34.67 - entschieden hat, im Rahmen sachlicher Erwägungen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrages um die Bedienung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat.
  • BVerwG, 12.03.1969 - VII B 33.67

    Genehmigung einer zusätzlichen Sonntagsfahrt eines Omnibusses - Nichtzulassung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70
    Wird von allen Bewerbern eine gleich gute Bedienung geboten - wie das nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs der Fall ist -, so liegt es, wie der Senat in den Beschlüssen vom 12. März 1969 und vom 14. März 1969 - BVerwG VII B 33.67 und BVerwG VII B 34.67 - entschieden hat, im Rahmen sachlicher Erwägungen, demjenigen den Vorzug zu geben, der das Verkehrsbedürfnis erkannt und sich zuerst durch Stellung eines Antrages um die Bedienung dieses Verkehrsbedürfnisses bemüht hat.
  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 134.66
    Auszug aus BVerwG, 06.10.1970 - VII B 69.70
    In dem Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VII C 134.66 - (Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15 = Personenverkehr 1969, 162) hat der Senat ausgesprochen, daß, wenn mehrere Bewerber für ein und dieselbe Linie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nur einem von ihnen aber der Betrieb der Linie gestattet werden kann, es für die Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde in erster Linie maßgebend sein wird, wer von ihnen die bessere Verkehrsbedienung bietet.
  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80

    Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß, wenn mehrere Bewerber für ein und dieselbe neue Linie die Zulassungsvoraussetzungen des § 13 des Personenbeförderungsgesetzes - PBefG - vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) erfüllen, aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen kann, es für die Auswahlentscheidung der Genehmigungsbehörde in erster Linie maßgebend sein kann, wer von den Bewerbern die bessere Verkehrsbedienung bietet (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 7 C 134.66 - in Buchholz 442.01 § 13 PBefG 1961 Nr. 15 = Personenverkehr 1969, 162; Beschlüsse vom 12. März 1969, 14. März 1969 und 6. Oktober 1970 - BVerwG 7 B 33.67, BVerwG 7 B 34.67 und BVerwG 7 B 69.70 -).
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